Härtennetzwerk

Spielregeln


redaktionell überarbeitet im Februar 2023

Präambel


Primäres Ziel des Härtennetzwerks ist es, einen als gerecht empfundenen Austausch von Leistungen, vorwiegend Dienstleistungen aber auch Waren, zu fördern und dadurch eine engere soziale Gemeinschaft auf den Härten zu schaffen.
Dies geschieht in der Erkenntnis, dass das Vermittlungsmedium des Leistungsaustausches, also das Geld, in seiner herkömmlichen Verwendung, dem Ziel der Aufrechterhaltung einer gerechten sozialen Gemeinschaft nur unvollkommen dient. Insbesondere die Steuerung des Geldflusses durch den Zins mit seiner Tendenz, das Geld in immer weniger Händen zu konzentrieren, führt zu sozialen Spannungen, sowie zu ökologischen Problemen, die sich aus dem Wachstumszwang des Zinses ergeben.
Ein zweites Ziel wird es also sein, Erfahrungen zu sammeln mit einer „Währung“, die sich nach Zeiteinheiten bemisst und deshalb dem Zins nicht unterworfen ist. Damit sollten die Handelnden ein tieferes Verständnis für das Phänomen „Geld“ erwerben, um der angeblichen Alternativlosigkeit zum gegenwärtigen Finanzwesen eine Alternative entgegen zu stellen. Dies kann ergänzend, ja sogar unterstützend, zum derzeitigen System bestehen, wie die vielen erfolgreichen Beispiele weltweit zeigen.
Drittes Ziel ist es, die nicht verwendeten Fähigkeiten für eine menschliche Wirtschaft zu nutzen.

I. Grundlagen


Verrechnungseinheit
Alle Leistungen werden gegenseitig mit der Verrechnungseinheit „Härtenviertel“ verrechnet. Vier Härtenviertel (HV) entsprechen 1 Stunde Arbeitszeit. Es wird aufgewendete Zeit gegen Zeit getauscht, unabhängig von beruflichen und praktischen Erfahrungen oder Qualifikationen.

Transparenz
Für die Mitglieder ist der Tauschring in seinen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent. Für die Mitglieder sind die Sitzungen des Kernteams öffentlich.

II. Organe und Organisation


Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung entscheidet über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, z.B. über Änderungen dieser Grundregeln. Sie tritt bei Bedarf zusammen, mindestens jedoch 1 Mal pro Kalenderjahr. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt in zwei Schritten:

1. Sechs Wochen vor dem Termin wird eine E-Mail mit der vorläufigen Tagesordnung und soweit vorhanden den dazugehörigen Anlagen (ausformulierte Anträge) versendet. Mit dieser E-Mail erfolgt auch die Aufforderung weitere Tagesordnungspunkte und Anträge innerhalb von zehn Tagen an das Kernteam zu senden.

2. Vier Wochen vor dem Termin erfolgt per E-Mail die Einladung mit der endgültigen Tagesordnung und den notwendigen Anlagen (ausformulierte Anträge, Anträge die die Grundordnung betreffen sind zu kennzeichnen). Eine Woche vor dem Termin erfolgt eine Erinnerung an die Mitgliederversammlung per E-Mail.

Kernteam
Das Kernteam wird bei der ordentlichen Mitgliederversammlung für ein Jahr bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Es ist für die von der Mitgliederversammlung übertragenen Geschäfte verantwortlich. Das Kernteam muss aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Wird dies nicht erfüllt, wird ein Ausschuss gebildet, welcher nach geeigneten Mitgliedern für die offenen Posten sucht.
Die Verantwortungsschwerpunkte sind:

a. Organisationsarbeiten (Mitgliederversammlung, Stammtisch als regelmäßiges Mitgliedertreffen und Diskussionsforum, sonstige Feste oder Veranstaltungen)

b. Mitgliederbetreuung (Einführungsgespräche, Beratung usw.)

c. Öffentlichkeitsarbeit (Schriftverkehr, Mitgliederwerbung, Vertretung des Härtennetzwerks gegenüber der Öffentlichkeit)

d. Kasse und Beitragsverwaltung

Das Kernteam kann andere Mitglieder mit einzelnen Aufgaben betrauen.

Netzwerkspiegel
Der Netzwerkspiegel ist das zentrale Kommunikations- und Informations-Organ des Härtennetzwerks. Er ist im Internet stets aktuell abrufbar. Die Tauschangebote und -nachfragen werden darin jeweils mit der Mitgliedsnummer veröffentlicht.
Mitgliederliste

In der Mitgliederliste werden Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Mitglieds den anderen Mitgliedern zugänglich gemacht. Sie ist nur zum persönlichen Gebrauch der Tauschring-Mitglieder für Tauschzwecke bestimmt (s. a. Datenschutz).

III. Mitgliedschaft


Mitglieder
Teilnehmen können natürliche Personen, die die Grundsätze des Härtennetzwerks mittragen, seine Ziele unterstützen und die gültigen Spielregeln akzeptieren und einhalten. Paare und Familien können eine gemeinsame Mitgliedschaft führen.

Beitritt
Die Mitgliedschaft bedarf eines vorausgehenden persönlichen Gespräches zur Erläuterung der Regeln. Sie tritt mit dem Vorliegen der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittserklärung in Kraft.

Austritt
Die Kündigung muss in Textform erfolgen. Die Mitgliedschaft endet grundsätzlich erst bei ausgeglichenen Konten. Eine Rückzahlung von eingezahlten Eurobeiträgen ist nicht möglich.
Tauschquittungen über Tauschgeschäfte werden nach dem endgültig vereinbarten Austritt nicht mehr verbucht.

IV. Tauschregeln


Konto
Für jeden/e Teilnehmer/in wird ein Konto über HV eingerichtet. Die HV-Kontostände können kontinuierlich im Internet eingesehen werden.

Tausch
Der Tausch funktioniert nach dem Ringtausch-Prinzip und wird von den Mitgliedern in Eigenverantwortung selbst organisiert. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen moralische Guthaben bzw. Verpflichtungen dar. Sie sind ein Versprechen auf Gegenleistung und können nicht in einer Geldwährung eingefordert werden.
Für das Mitglied besteht keine Verpflichtung, seine Angebote jedem/r Anfragenden gegenüber zu erbringen.

Umrechnung
Die Bezahlung von Dienstleistungen und Waren im Rahmen des Tauschrings erfolgt ausschließlich mit HV. Grundsätzlich ist eine Stunde 4 HV wert. Fallen bei einem Tauschgeschäft Eurokosten durch Materialverbrauch/-verschleiß von Reinigungsmitteln, Kraftstoff, Lebensmitteln etc. an, so wird von den Tauschpartnern ausgehandelt, ob diese in Euro oder HV verrechnet werden.

Buchung
Wer eine Leistung empfängt oder eine Ware erhält, überweist den HV Betrag an den Tauschpartner oder die Tauschpartnerin. Beide erhalten eine E-Mail-Bestätigung.

Überziehen
Das Überziehungslimit des HV-Kontos beträgt im Minus 50 HV (12,5 Stunden). Unterschreitet ein Kontostand -50 HV, wird die Überweisungsfunktion so lange gesperrt, bis der Kontostand höher als -50 HV ist.

Mitgliedsbeiträge
Der anfallende Verwaltungsaufwand, die Leistungen des Kernteams und Kosten von Veranstaltungen werden sowohl durch Mitgliedsbeiträge in Euro als auch in Härtenvierteln (HV) auf die Mitglieder umgelegt.
Euro-Beitrag
Der Euro-Mitgliedsbeitrag beträgt sechs € pro Jahr, unabhängig davon, ob Einzelperson oder Paar und wird per Lastschrift zum 1. März rückwirkend für das vergangene Jahr abgebucht. Euro-Beiträge werden nur erhoben, soweit die Ausgaben nicht durch Spenden und Zuschüsse von der Gemeinde gedeckt werden können.
Die Mitglieder tragen die Kosten für entstandene Fehlbuchungen, wenn diese durch Eigenverschulden, z. B. durch falsche Kontoangaben, entstanden sind.

HV-Beitrag
Bei jedem Tauschvorgang wird ein Solidaritätsbeitrag in Höhe von 7 % des Tauschvolumens von beiden Tauschpartnern erhoben. Außerdem wird jährlich zum 30. Dezember ein Härtenviertel von allen Mitgliederkonten abgebucht.

V. Schlussbestimmungen



Haftung
Das Härtennetzwerk übernimmt keine Verantwortung dafür, ob und wie die Mitglieder steuerpflichtige Vorgänge und geldwerte Leistungen gegenüber den Finanzbehörden ausweisen. Es haftet nicht für Forderungen aus Schadensfällen, die im Zusammenhang mit dem Tauschvorgang stehen.

Das Härtennetzwerk übernimmt keine Garantie oder Zusicherung für den Wert, Zustand oder die Qualität der getauschten Waren oder Dienstleistungen. Das Kernteam behält sich vor, Tauschangebote und -nachfragen auszuschließen, die rechts- oder sittenwidrig oder in einer anderen Weise unzumutbar sind. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz
Alle persönlichen Daten und Informationen über andere Mitglieder sind streng vertraulich und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Die Daten der Mitgliederliste dürfen nur zum Zwecke des Tausches innerhalb des Härtennetzwerks verwendet werden. Der Datenschutz muss auch bei der Entsorgung der Liste gewährt sein (z.B. nicht einfach ins Altpapier werfen!). Die standesrechtlichen Bestimmungen einer Berufsgruppe sollen eingehalten werden, wenn bei einem Tauschgeschäft vertrauliche persönliche Daten ausgetauscht werden. Dies gilt vor allem für Angebote und Nachfragen im Bereich der Lebensberatung, Gesundheitsberatung, Heilberufe, Steuerberatung oder Ähnliches.

Auflösung
Der Tauschring ist ohne Befristung geplant. Im Falle eines Abbruchs werden die Mitgliedskonten auf Null gestellt und aufgelöst.

Gültigkeit der Spielregeln
Diese Spielregeln gelten ab Gründung des Härtennetzwerks. Die Regeln werden vom Kernteam nach Bedarf den sich verändernden Umständen angepasst. Geplante Änderungen werden den Mitgliedern mitgeteilt. Über die Änderungen der Grundregeln wird bei den Mitgliederversammlungen abgestimmt.

Beschlüsse die die Grundregeln betreffen können nur gefasst werden, wenn mind. 20% der Mitglieder anwesend oder vertreten sind, und benötigen außerdem die absolute Mehrheit der an der Mitgliederversammlung anwesenden und vertretenen Mitglieder.
Sind weniger als 20% der Mitglieder anwesend, können diese Anträge auf der nächsten Mitgliederversammlung (frühestens nach zwei Monaten) mit der absoluten Mehrheit der anwesenden und vertretenen Mitglieder gefasst werden.

Auf den Umstand, dass auf dieser Mitgliederversammlung Beschlüsse zur Abstimmung stehen, die ohne Einhaltung der 20% Anwesenheits-Regel, von den anwesenden und vertretenen Mitgliedern gefasst werden können, ist in der Einladung gesondert hinzuweisen.

Mitglieder die an der Teilnahme der Mitgliederversammlung verhindert sind, können ihr Stimmrecht auf anwesende Mitglieder übertragen. Dazu ist vorab eine E-Mail an das Kernteam oder eine schriftliche Vollmacht in der Sitzung notwendig.